Öffentliche BI‑Antwort zur anonymen technischen Einsendung vom 24.08.2026

Fachliche Hinweise zur Luftanalyse vom 23.08.2026 – Dank & technische Einordnung

Die Bürgerinitiative Starkenberg bedankt sich ausdrücklich für die fachlich fundierte und sehr hilfreiche Rückmeldung zur Luftanalyse vom 23.08.2026.

Bürgeranfrage vom 24.08.2026

Die anonym eingereichte Einschätzung zeigt ein hohes technisches Verständnis und spricht mehrere Punkte an, die wir nach Sichtung des offiziellen Messprotokolls (durch eine beteiligte Werkfeuerwehr im Auftrag der zuständigen Stellen) bestätigen können.

1. Einheit der CH₄‑Anzeige – jetzt eindeutig geklärt

Im Protokoll steht wörtlich:

„CH4 – 2 – Vol. % UEG“
„CH4 – 1 – Vol. % UEG“
„CH4 – 8 – Vol. % UEG“

Damit ist eindeutig:

• Es handelt sich nicht um Volumenprozent Methan.
• Es handelt sich um Prozent der unteren Explosionsgrenze (UEG).
• Die Werte liegen zwischen 1–8 % UEG → keine Explosionsgefahr.


2. Ist es überhaupt Methan? – Nein, das Gerät misst alle brennbaren Gase

Das verwendete Gerät („Mehrgasmessgerät X-AM-5600 – Dräger“) arbeitet mit einem katalytischen LEL‑Sensor, der auf alle brennbaren Gase reagiert, aber standardmäßig CH₄ anzeigt – selbst wenn gar kein Methan vorhanden ist.

Mögliche Gase:

• Wasserstoff
• Kohlenmonoxid
• Pyrolysegase
• VOCs
• Rauchgasbestandteile
• Holzgas
• Kohlebrandgase


3. H₂S‑Messung – fachlich nicht sinnvoll

H₂S entsteht in Faulprozessen, nicht bei Kohlebrand. Dort entsteht SO₂. Die Messstrategie war daher nicht optimal auf ein Altlastenszenario abgestimmt.


4. CO‑Werte – auffällig niedrig bzw. fehlend

CO ist bei Schwelbränden normalerweise messbar. Die fehlenden bzw. Nullwerte sind auffällig und sollten hinterfragt werden.


5. CO₂‑Werte – klarer Nachweis von Verbrennungsaktivität

Messpunkt 1: 0,04 Vol.% (Hintergrundwert)
Messpunkt 2: 0,07 Vol.% (leicht erhöht)
Messpunkt 3: 0,46 Vol.% (deutlich erhöht – mehr als das Zehnfache)

CO₂ ist der einzige Wert, der klar zeigt, dass Verbrennungsprozesse aktiv sind.


6. Messstrategie – „genommen, was verfügbar war“?

Das Protokoll stützt die Vermutung, dass Standardgeräte eingesetzt wurden:

• Standard‑LEL‑Sensor
• H₂S‑Sensor statt SO₂
• fehlende CO‑Daten
• keine Pyrolysegas‑Analytik
• keine bergbauspezifischen Atmosphärenmessungen


7. Empfehlung: Stellungnahme der Hauptstelle für Grubenrettungswesen

Die Hauptstelle ist für Gasschutz, Atmosphärenbewertung und Bergbaualtlasten zuständig. Eine externe Stellungnahme wird geprüft.


8. Fazit der BI Starkenberg

Die Einsendung war fachlich wertvoll und wurde durch das Protokoll bestätigt. Die Messstrategie war nicht optimal. Die erhöhten CO₂‑Werte belegen aktive Verbrennungsprozesse und untermauern die Notwendigkeit des erweiterten Messprogramms durch externe Sachverständige.

Wir danken der einsendenden Person ausdrücklich.


Originaldokument der Luftanalyse

Zur vollständigen Transparenz stellen wir das originale Messprotokoll der Luftanalyse vom 23.08.2026 als PDF‑Datei zur Verfügung. Dieses Dokument dient als Nachweis der veröffentlichten Messwerte und bildet die Grundlage für die oben dargestellte technische Einordnung.

Anfrage‑Luftanalyse‑Restloch‑Rusendorf‑23.08.2026.pdf

Hinweis: Das Originalprotokoll ist urheberrechtlich geschützt; die Analyse erfolgt im Rahmen des öffentlichen Interesses gemäß § 50 UrhG (Berichterstattung über Tagesereignisse). Die Datei wird lokal bereitgestellt, um sicherzustellen, dass der veröffentlichte Informationsstand unverändert bleibt und korrekt zitiert wird. Eine externe Weiterverlinkung oder Nutzung ist nicht gestattet.

Weiterreichung an die behördlich federführenden Stellen ist erfolgt

Die geprüften Bürgerinformationen zur Luftanalyse vom 23.08.2026 wurden am 25.08.2026 offiziell in die behördlichen Kommunikationswege eingebracht. Die Einleitung erfolgte an die zentrale Arbeitsgruppe sowie in Kopie an die fachlich zuständigen Stellen für Gesundheit und Umwelt.

Hinweis-E-Mail der Bürgerinitiative Starkenberg zur Luftanalyse vom 23.08.2026
Hinweis / Rechtliches

Dies ist keine amtliche Meldung, sondern eine fachliche Einordnung der BI Starkenberg.

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