Bürgerhinweis zur Messung vom 27.08.2026 – Technische Einordnung der BI Starkenberg

Fachliche Hinweise zur Luftanalyse – Dank & technische Bewertung

Über unser Kontaktformular erreichte uns ein fachlich hochpräziser Hinweis eines anonymen Bürgers zur Luftanalyse vom 27.08.2026. Die BI Starkenberg stellt den Originaltext des Bürgers nachfolgend vollständig dar, um maximale Transparenz zu gewährleisten.

Bürgerhinweis zur Messung vom 27.08.2026

1. Inhalt des Bürgerhinweises

Der Hinweis benennt mögliche Ursachen für die dokumentierten negativen CH₄‑Werte:


2. Relevante Daten aus dem Messprotokoll der LMBV

Auffällige CH₄‑Werte:


3. Technische Einordnung der BI Starkenberg

3.1 Warum negative CH₄‑Werte nicht möglich sind

Katalytische Sensoren messen die Verbrennungswärme brennbarer Gase. Eine negative Verbrennungswärme ist physikalisch ausgeschlossen.

  1. Fehlerhafter Frischluftabgleich
  2. Katalysatorvergiftung (SO₂ / SO₃ / H₂S)
  3. Feuchtigkeits- oder Temperatur-Schock

3.2 Bewertung „i.O.“ – fachlich nicht nachvollziehbar

Ein Gasmessgerät, das außerhalb der Messtoleranz liegende oder negative Werte anzeigt, ist funktionsunfähig. Die Messung ist zu wiederholen.

4. Konsequenzen für die Messvalidität


5. Fragen zur Klärung durch die Behörden

  1. Wann wurde das Gerät Dräger X‑AM 5600 (SN 0035) zuletzt kalibriert?
  2. Wo wurde der Frischluftabgleich durchgeführt?
  3. Wie erklärt die LMBV negative UEG‑Werte?
  4. Wurde das Gerät auf Katalysatorvergiftung geprüft?
  5. Wie wird ausgeschlossen, dass die Messwerte vom 23.08. verfälscht waren?
  6. Warum keine Prüfröhrchen für SO₂ / SO₃ / H₂S?
  7. Welche Qualitätssicherungsparameter gelten für „i.O.“?

Originaldokument der Luftanalyse

Zur vollständigen Transparenz stellen wir das originale Messprotokoll der Luftanalyse vom 27.08.2026 als PDF‑Datei zur Verfügung.

Luftanalyse‑Restloch‑Rusendorf‑27.08.2026.pdf

Hinweis: Das Originalprotokoll ist urheberrechtlich geschützt; die Analyse erfolgt gemäß § 50 UrhG (Berichterstattung über Tagesereignisse). Die Datei wird lokal bereitgestellt, um sicherzustellen, dass der veröffentlichte Informationsstand unverändert bleibt.


Weiterreichung an die zuständigen Behörden

Die geprüften Bürgerinformationen zur Luftanalyse vom 27.08.2026 wurden am 30.08.2026 offiziell in die behördlichen Kommunikationswege eingebracht. Die Einleitung erfolgte an die zentrale Arbeitsgruppe des Landratsamtes sowie an die LMBV und das TLUBN.

Behördeneingabe zur Messung vom 27.08.2026

Öffentliche Eingaben

Im Rahmen der Transparenz dokumentiert die BI Starkenberg auch öffentliche Eingaben, die uns über das Kontaktformular erreichen. Nachfolgend stellen wir die Anfrage eines anonymen Bürgers sowie unsere offizielle Antwort dar.

Anfrage (Anonym)

Öffentliche Eingabe – Anfrage

Antwort der BI Starkenberg

Öffentliche Eingabe – Antwort der BI
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