Bürgerhinweis zur Messung vom 27.08.2026 – Technische Einordnung der BI Starkenberg
Fachliche Hinweise zur Luftanalyse – Dank & technische Bewertung
Über unser Kontaktformular erreichte uns ein fachlich hochpräziser Hinweis eines anonymen Bürgers zur Luftanalyse vom 27.08.2026.
Die BI Starkenberg stellt den Originaltext des Bürgers nachfolgend vollständig dar, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
1. Inhalt des Bürgerhinweises
Der Hinweis benennt mögliche Ursachen für die dokumentierten negativen CH₄‑Werte:
- Fehler beim Frischluftabgleich
- fehlende oder unzureichende Kalibration
- mögliche Sensorvergiftung (SO₂ / SO₃ / H₂S)
- technische Drift des CatEx‑Sensors
- fehlende Vergleichsmessungen
- fehlende Prüfröhrchen für Schwefelverbindungen
2. Relevante Daten aus dem Messprotokoll der LMBV
- Messgerät: Dräger X‑AM 5600
- Seriennummer: 0035
- Messort: Restloch Rusendorf
- Datum: 27.08.2026
Auffällige CH₄‑Werte:
- Messpunkt 1: –3 Vol.% UEG
- Messpunkt 2: –4 Vol.% UEG
- Messpunkt 3: –4 Vol.% UEG
3. Technische Einordnung der BI Starkenberg
3.1 Warum negative CH₄‑Werte nicht möglich sind
Katalytische Sensoren messen die Verbrennungswärme brennbarer Gase. Eine negative Verbrennungswärme ist physikalisch ausgeschlossen.
- Fehlerhafter Frischluftabgleich
- Katalysatorvergiftung (SO₂ / SO₃ / H₂S)
- Feuchtigkeits- oder Temperatur-Schock
3.2 Bewertung „i.O.“ – fachlich nicht nachvollziehbar
Ein Gasmessgerät, das außerhalb der Messtoleranz liegende oder negative Werte anzeigt, ist funktionsunfähig. Die Messung ist zu wiederholen.
4. Konsequenzen für die Messvalidität
- Das Gerät 0035 war am 27.08. nicht funktionsfähig.
- Die Messung ist nicht verwertbar.
- Die Freigabe „i.O.“ ist fachlich falsch.
- Eine Zweitmessung wäre zwingend erforderlich gewesen.
- Auch die Messwerte vom 23.08. müssen überprüft werden.
- Eine mögliche Sensorvergiftung ist nicht ausgeschlossen.
5. Fragen zur Klärung durch die Behörden
- Wann wurde das Gerät Dräger X‑AM 5600 (SN 0035) zuletzt kalibriert?
- Wo wurde der Frischluftabgleich durchgeführt?
- Wie erklärt die LMBV negative UEG‑Werte?
- Wurde das Gerät auf Katalysatorvergiftung geprüft?
- Wie wird ausgeschlossen, dass die Messwerte vom 23.08. verfälscht waren?
- Warum keine Prüfröhrchen für SO₂ / SO₃ / H₂S?
- Welche Qualitätssicherungsparameter gelten für „i.O.“?
Originaldokument der Luftanalyse
Zur vollständigen Transparenz stellen wir das originale Messprotokoll der Luftanalyse vom
27.08.2026 als PDF‑Datei zur Verfügung.
Luftanalyse‑Restloch‑Rusendorf‑27.08.2026.pdf
Hinweis: Das Originalprotokoll ist urheberrechtlich geschützt; die Analyse erfolgt gemäß § 50 UrhG
(Berichterstattung über Tagesereignisse). Die Datei wird lokal bereitgestellt, um sicherzustellen,
dass der veröffentlichte Informationsstand unverändert bleibt.
Weiterreichung an die zuständigen Behörden
Die geprüften Bürgerinformationen zur Luftanalyse vom 27.08.2026 wurden am
30.08.2026 offiziell in die behördlichen Kommunikationswege eingebracht.
Die Einleitung erfolgte an die zentrale Arbeitsgruppe des Landratsamtes sowie an die LMBV und das TLUBN.
Öffentliche Eingaben
Im Rahmen der Transparenz dokumentiert die BI Starkenberg auch öffentliche Eingaben,
die uns über das Kontaktformular erreichen. Nachfolgend stellen wir die Anfrage eines
anonymen Bürgers sowie unsere offizielle Antwort dar.
Anfrage (Anonym)
Antwort der BI Starkenberg