Transparente Chronologie aller behördlichen Kommunikation der Initiative „Saubere Luft“
Der landwirtschaftliche Teilaspekt wurde durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) vollständig geprüft und am 22.06.2026 abgeschlossen. Der offizielle Ergebnisvermerk bestätigt, dass alle düngerechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und keine Verstöße festgestellt wurden.
Die weiterhin gemeldeten Staub‑, Sicht‑ und Gesundheitsbelastungen müssen daher im Zusammenspiel mit anderen Emissionsquellen bewertet werden. Die Bürgerinitiative hat deshalb am 01.07.2026 neue Sachstandsanfragen an TLUBN und das Landratsamt Altenburger Land gestellt.
Wichtige Dokumente:
Die digitale Dokumentation wird fortlaufend aktualisiert und dient als zentrale Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für die beteiligten Behörden.
Bürger-Version:
Das TLLLR hat die von der Bürgerinitiative gemeldeten landwirtschaftlichen Emissionen geprüft. Die Behörde hat die benannten Flächen kontrolliert und die Bewirtschafter hinsichtlich Einhaltung der Düngeverordnung überprüft. Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt. Damit ist der landwirtschaftliche Teilaspekt abgeschlossen.
Behörden-Version:
Der Ergebnisvermerk des TLLLR bestätigt die vollständige Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben. Es liegen keine Daten zu erhöhten NH₃‑Emissionen vor, ebenso keine Hinweise auf sekundäre Feinstaubbildung durch NH₃ in Verbindung mit mineralischen Stäuben. Zusätzliche Maßnahmen werden nicht als notwendig angesehen.
Die Bewertung gesundheitlicher Beschwerden liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des TLLLR und muss durch medizinische Fachinstitutionen erfolgen.
Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger ohne Online‑Zugang. Diese Aushänge ergänzen die digitale Dokumentation, gehören aber nicht zum behördlichen Schriftverkehr.
„In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Hinweise zu Staub-, Feinstaub- und Geruchsbelastungen gemeldet und die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt.“
Die Hinweise wurden am 07.04.2026 offiziell beim Landratsamt Altenburger Land eingereicht.
„Die Thüringer Landesbehörden TLLLR und TLUBN haben das Verfahren aufgenommen und die fachlich zuständigen Referate eingebunden.“
Die BI erwartet eine eindeutige Zuständigkeitsfeststellung und eine fachliche Bewertung der Belastung.
„Die Bürgerinitiative informiert hiermit über den aktuellen Stand der laufenden Vorgänge rund um die Staub- und Emissionsbelastung im Ortsbereich.“
Alle Entwicklungen werden in der digitalen Timeline dokumentiert und barrierefrei bereitgestellt.
Offizielle Einreichung der Bürgerinitiative zur Prüfung der Staub- und Feinstaubbelastung.
Nachfrage zum Bearbeitungsstand, Hinweis auf gesundheitliche Beschwerden.
Antwort des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz, inkl. Weiterleitungshinweise.
Klarstellung zur Art der Eingabe und Bitte um transparente Bearbeitung.
Sachstandsanfrage zu den Eingaben vom 07.04., 09.04. und 23.04.2026.
Bitte um offiziellen Bescheid, Dokumentation der Amtshilfe und fachliche Bewertung.
Nachfrage zum Sachstand des Verfahrens, Bitte um Weitergabe an die Amtsleitung und Forderung nach transparenter Darstellung der fachlichen Prüfschritte. Fristsetzung bis 08.07.2026.
Bitte um Informationen zu fachlichen Bewertungen und Kontrollmaßnahmen.
Klarstellung zu Verfahrensrecht, Datenschutz, Erreichbarkeit und Gesundheitsrelevanz; erneute Bitte um fachliche Bearbeitung; Fristsetzung bis 26.06.2026.
Die gesetzte Nachfrist bis 26.06.2026 wurde deutlich überschritten. Die Antwort des TLUBN vom 18.06.2026 enthält ausschließlich formale Hinweise und keine fachliche Bearbeitung der fünf Fragen vom 09.04.2026. Die Bürgerinitiative fordert daher die Weitergabe an die zuständige Fachbereichsleitung und setzt eine neue Frist bis 08.07.2026.
Offizielle Bestätigung des TLLLR über den Eingang des Hinweises.
Rückmeldung zur Eingangsbestätigung und Signal der Kooperationsbereitschaft.
Darlegung der Beobachtungen und Bitte um fachgerechte Messungen.
Das TLLLR bittet um konkrete Angaben zu Feldblöcken und Zeitpunkten.
Übermittlung der Feldblockdaten und zeitliche Einordnung der Emissionen.
Anlage herunterladen (PDF)
Bitte um Darstellung der fachlichen Prüfungsschritte und Bewertung der Emissionsminderung.
Das TLLLR übermittelt den offiziellen Ergebnisvermerk zur Prüfung der landwirtschaftlichen Emissionen. Alle düngerechtlichen Vorgaben wurden eingehalten, es konnten keine Verstöße festgestellt werden.
Der Ergebnisvermerk bestätigt außerdem, dass keine Daten zu erhöhten NH₃‑Emissionen vorliegen und keine Hinweise auf sekundäre Feinstaubbildung durch Ammoniak in Verbindung mit mineralischen Stäuben bestehen.
📄 Ergebnisvermerk anzeigen / herunterladen
Die Bürgerinitiative bedankt sich für die zügige Bearbeitung, die klare Kommunikation und die Übermittlung des Ergebnisvermerks. Der landwirtschaftliche Teilaspekt wird als abgeschlossen dokumentiert.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass weiterhin Meldungen zu akuten Staub‑, Geruchs‑ und Belastungssituationen eingehen, die bei landwirtschaftlichem Bezug weiterhin an das TLLLR weitergeleitet werden.